Ausbildungsort ist Weilheim bei Tübingen.
Ausbildungskosten für Inhaber DHV-A Schein oder SoPi 800.- € mit eigenem Motor- Equipment 600.-€
Für Inhaber B Schein oder SoPi mit Überland-Berechtigung 750.- € / 550.-€
Schnupperkurs 2Tage: Einweisung, Theorie und Praxis. 190.-€ Wird bei einer anschließenden Ausbildung angerechnet.
- inkl. Motorschirm-Theorie + Praxis
- inkl. Leihausrüstung + Sprit
Arbeitsmaterialien:
- Fragenkatalog,
- Lehrbuch Ultraleichtfliegen,
- Ausbildungsnachweis
- und die für die Zeit der Theorieausbildung zur Verfügung gestellten Hilfsmittel(ICAO-Karten, Kursdreieck, Zirkel etc.)
- ca 100,-€
Extras
- eventl. Landegebühren auf Fremdplätzen (je Landung) 1,- € bis 4,- €
- Prüfungsgebühren (Theorie und Praxis) ca. 150,- €
- Schäden gehen zu Lasten des Piloten
Es wäre sinnvoll zum Kurs schon alle Lehrmaterialien mitzubringen und vorab schon die Prüfungsfragen durcharbeiten.
Mindestteilnehmerzahl 6 bis max. 10 PilotenTermine Theorie
- Freitag 14.Jan 05. 17-ca.21.30 Uhr (zwingend nur für A-Scheininhaber):
Meteorologie
Menschliches Leistungsvermögen (ML)- mstag 18. Dez.. 04, 10- ca.17 Uhr:
Verhalten in besonderen Fällen für Motorschirm
Motorschirm Technik
Luftrecht- Sonntag 19. Dez. 04, 10-ca.16 Uhr:
Flugfunk
NavigationTermine Praxis
- 21.1-23.1.05
- 28.1-30.1.05
Ersatztermine
- 4.2-6.2.05
- 5.3-11.3.05
Prüfungstermine können kurzfristig vereinbart werden.
Voraussetzungen:
- Bewerber mit DHV-A Schein oder österreichischem SoPi
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 'N'),
- Erklärung über schwebende Strafverfahren gemäß § 24 Abs. 3 LuftVZO,
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. Kopie des Führerscheins, sofern dieser nach 1965 ausgestellt wurde.
Inhalt:
Theorieausbildung:
insgesamt 40 Unterrichtsstunden
- Luftrecht
- Flugfunk
- Meteorologie
- Menschliches Leistungsvermögen (ML)
- Navigation
- Motorschirm Technik
- Verhalten in besonderen Fällen für Motorschirm
- Theorieprüfung
- Praxisausbildung:
- Mindestens 30 Starts und Landungen mit Motorschirm (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung und Landung). Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke Praxisprüfung
Voraussetzungen:
- Mit DHV-B Schein oder österreichischem SoPi mit Überland-Berechtigung:
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 'N'),
- Erklärung über schwebende Strafverfahren gemäß § 24 Abs. 3 LuftVZO,
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. Kopie des Führerscheins, sofern dieser nach 1965 ausgestellt wurde.
Theorieausbildung:
- insgesamt 30 Unterrichtsstunden
- Luftrecht
- Flugfunk
- Navigation
- Motorschirm Technik
- Verhalten in besonderen Fällen für Motorschirm
- Theorieprüfung (in Met., ML und eventl. Flugfunk entfällt)
Ausbildung in den Fächern Meteorologie, ML und (bei Nachweis) Flugfunk kann entfallen
Praxisausbildung:
- Mindestens 30 Starts und Landungen mit Motorschirm (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung und Landung).
- Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke
- Praxisprüfung
Viele Grüße
Michael Wagner